FS Fritze Steuerberatunggesellschaft mbH, Magdeburg

Baulohn-
buchführung

Grundsätzlich ist eine Baulohnabrechnung mit einer gewöhnlichen Lohnabrechnung, wie sie auch in anderen Branchen bekannt ist, vergleichbar. Der Unterschied liegt aber im Detail. Dies liegt an den Arbeitszeiten, die im Sommer und im Winter verzeichnet werden.

Bei der Baulohnabrechnung und den Büroarbeiten rund um die Mitarbeiter in dieser Branche sind umfangreiche  Kenntnisse gefordert und die Bearbeitung erfordert mehr Zeit. Die sich immer wieder verändernden Tarifverträge und gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Erstellung beachtet werden.

Ein weiterer Bereich bei der Baulohnabrechnung sind die Kurzarbeiter, die meist saisonal beschäftigt werden. Hier sind ggf. Arbeitszeitkonten zu berücksichtigen. Die Stunden, die über die Hauptsaison gearbeitet wurden, werden auf dem Konto und somit auch auf der Baulohnabrechnung vermerkt und können in Zeiten, in denen dies die Auftragslage ermöglicht, weil geringer, ausgeglichen werden. Teilweise handhaben es die Betriebe so, dass immer die Stunden ausbezahlt werden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Die Rentenversicherungen schreiben seit 2009 vor, dass neue Mitarbeiter, ob dauerhaft oder Kurzarbeit unverzüglich gemeldet werden. Diese Meldung muss noch vor der Aufnahme der Tätigkeit des Mitarbeiters erfolgen und wird in der Regel von der Person übernommen, die anschließend die Baulohnabrechnungen erstellt. Ein wichtiger Teil der Baulohnabrechnung ist das so genannte Schlechtwettergeld, das durch die Führung eines Arbeitskontos eine immer geringere Bedeutung hat. Dieser Platz wurde von der Kurzarbeit s.o. eingenommen.

Im Gegensatz zu anderen Arbeitsstellen, ist das Gehalt, welches in der Baubranche verdient und mittels einer Baulohnabrechnung ausbezahlt wird, immer anders. So werden die Stunden, die laut Vereinbarung und Arbeitsvertrag gearbeitet werden, eingetragen und berechnet. Hinzu kommt der Urlaub und eventuelle Kranktage, die ebenfalls vom Arbeitgeber erstattet werden müssen. Das Arbeitszeitkonto kann direkt auf der Baulohnabrechnung aufgeführt werden und beschreibt mit einem Minus oder einem Plus, ob mehr oder weniger Stunden gearbeitet wurden.